FGDR |

Fonds zur Besicherung von Einlagen und zum Schutz vor Ausfällen

Besicherung von Einlagen

Depotkonten (Girokonto, Sparkonto, Sparbuch, Bausparprodukte CEL und PEL usw.) unterliegen der Einlagensicherung durch den Fonds FGDR (ausgenommen Sparbücher Livret A, LDDS und LEP, die vom Staat besichert werden).

Besicherung von Wertpapieren

Mit dem Fonds FGDR werden Wertpapiere und andere Finanzinstrumente (Aktien, Obligationen, Anlagefonds SICAV und FCP usw.) unter der zweifachen Bedingung abgedeckt, dass die Wertpapiere für „nicht verfügbar“ erklärt werden und dass die kontoführende Einrichtung diese nicht rückerstatten kann.

Besicherung von Bürgschaften

Bestimmte reglementierte Berufsgruppen (Immobilienagenten, Reiseagenten, Rechtsanwälte usw.) unterzeichnen eine Pflichtbürgschaft, um die ihnen von ihren Kunden oder Mandanten anvertrauten Gelder zu besichern. Die Besicherung von Bürgschaften im Rahmen des Fonds FGDR erfolgt durch ermächtigte Banken und Finanzierungsgesellschaften.